AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tanja Lipp e.U.

Gültig ab 1. Jänner 2017

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.

gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch

dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder

werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung

geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und

wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss / Vertragsdauer

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige Auftragsbestätigung, in der sämtliche vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowei die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren

eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung

der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen

Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages

an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses

förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder

laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. auch ohne deren besondere

Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht

vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des

Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während

der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4. Freigabe

Alle vorgeschlagenen bzw durchzuführenden Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeite der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. und ihren Mitarbeitern und

beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,

Programme, Leistungsbeschreibungen, Strategiekonzepte, Entwürfe, Berechnungen, Präsentationen, Zeichnungen,

Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.. Sie dürfen vom Auftraggeber während

und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der

Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. zu vervielfältigen und/oder zu nutzen. Keinesfalls entsteht durch eine

unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. –

insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.

zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher

Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz oder Verwendungsansprüche.

6. Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet auf Mängel hinzuweisen.

6.2 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet,

bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon

unverzüglich in Kenntnis setzen.

6.3 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7. Haftung / Schadenersatz

7.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für

Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch

für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.

7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden

und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich

geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin

zurückzuführen ist.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur

Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie

jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

8.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie

sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind,

insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

8.3 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern,

denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden

und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen

bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

8.5 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen

der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin

Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie

etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9. Honorar

9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ein Honorar

gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.. Die

Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen

zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin prompt fällig.

9.2 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit

allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.  vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder

aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. , so behält die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten

Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das

Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten

Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene

Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat,

pauschaliert vereinbart.

9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. von ihrer

Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender

Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10. Elektronische Rechnungslegung

10.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer

Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch

die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ausdrücklich einverstanden.

11. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben

und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen

Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien als Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin

Tanja Lipp e.U.. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. zuständig.

12.4. Tanja Lipp e.U. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Im Falle einer solchen Änderung sind auch für Aufträge, die im Zeitpunkt der Änderung erteilt aber nicht (komplett)

abgewickelt sind, die jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Ausgabe geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

maßgeblich.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB finden Sie immer auf  www.tanjalipp.com/en