Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tanja Lipp e.U.
Gültig ab 1. Jänner 2017
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch
dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder
werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und
wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss / Vertragsdauer
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige Auftragsbestätigung, in der sämtliche vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowei die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren
eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung
der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen
Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages
an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses
förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder
laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. auch ohne deren besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während
der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
4. Freigabe
Alle vorgeschlagenen bzw durchzuführenden Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeite der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. und ihren Mitarbeitern und
beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,
Programme, Leistungsbeschreibungen, Strategiekonzepte, Entwürfe, Berechnungen, Präsentationen, Zeichnungen,
Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.. Sie dürfen vom Auftraggeber während
und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der
Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. zu vervielfältigen und/oder zu nutzen. Keinesfalls entsteht durch eine
unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. –
insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.
zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher
Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz oder Verwendungsansprüche.
6. Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet auf Mängel hinzuweisen.
6.2 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet,
bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon
unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.3 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
7. Haftung / Schadenersatz
7.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für
Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch
für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden
und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich
geltend gemacht werden.
7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin
zurückzuführen ist.
8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur
Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
8.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie
sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind,
insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
8.3 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern,
denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden
und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen
bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin
Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie
etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9. Honorar
9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ein Honorar
gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U.. Die
Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen
zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin prompt fällig.
9.2 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit
allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder
aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. , so behält die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten
Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das
Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten
Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene
Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat,
pauschaliert vereinbart.
9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. von ihrer
Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender
Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10. Elektronische Rechnungslegung
10.1 Die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer
Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch
die Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. ausdrücklich einverstanden.
11. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben
und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.3 Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien als Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin
Tanja Lipp e.U.. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin Tanja Lipp e.U. zuständig.
12.4. Tanja Lipp e.U. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Im Falle einer solchen Änderung sind auch für Aufträge, die im Zeitpunkt der Änderung erteilt aber nicht (komplett)
abgewickelt sind, die jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Ausgabe geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
maßgeblich.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB finden Sie immer auf www.tanjalipp.com/en